Sämtlichen Verträgen über Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der **Caroline Ebel GmbH** (i.W.: Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern (i.W.: Kunden) liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
Durch die Auftragserteilung oder Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten diese AGB als anerkannt. Abweichende AGB des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten und sonstige Angaben der Hersteller in Prospekten u.a. sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(2) Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden.
(1) Soweit Liefertermine nicht individuell vereinbart wurden, erfolgt die Lieferung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Ist für die Leistung eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig oder eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist zu laufen, sobald der Kunde diese Pflicht erfüllt hat. Im Übrigen sind angegebene Liefer- und Leistungstermine unverbindlich.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Lieferausfälle wegen Materialknappheit beim Hersteller, internationale Lieferverzögerungen u.a.) sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. Sie berechtigen ihn, die Lieferung bzw. Leistung unter Berücksichtigung der Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit später zu erbringen.
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(1) Die im Kostenvoranschlag oder Angebot angegebenen Kosten sind anhand des mutmaßlichen Aufwandes und Materialverbrauchs ermittelte Circa-Werte.
(2) Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
(4) Die Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung.
(5) Arbeitsleistungen außerhalb der üblichen Zeiten (vor 8 Uhr, nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) werden mit einem Zuschlag von 50 % berechnet.
(6) Fahrtkosten: 0,80 €/km zzgl. Personalkosten gemäß Originalregelung.
(7) Park- oder Stellplatzkosten werden gegen Nachweis berechnet.
(1) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung auf die Materialkosten verlangt werden. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Umfang der benötigten Materialien. In der Regel wird bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 1.000 € eine Vorauszahlung der Materialkosten vereinbart. Bei kleineren Aufträgen wird in der Regel keine Anzahlung erhoben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Verzug gelten Verzugszinsen gemäß § 247 BGB.
(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen möglich.
(5) Bei Verschlechterung der Bonität können Vorauszahlungen verlangt werden.
(1) Voraussetzung ist eine direkte Anfahrbarkeit. Mehrkosten durch erschwerte Bedingungen werden berechnet.
(2) Behinderungen durch den Kunden werden in Rechnung gestellt.
(3) Erfolgt die Abholung von Waren durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Abholung auf erkennbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Schäden sind unmittelbar anzuzeigen. Nach Verlassen der Geschäftsräume übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, Verschmutzungen oder Veränderungen an der Ware, die durch Transport, unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse entstehen. Dies gilt insbesondere bei empfindlichen oder individuell angefertigten Produkten wie Polsterarbeiten, Dekorationen oder Maßanfertigungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Eine Abnahmefiktion tritt nach Fristsetzung ein.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Geringfügige Abweichungen bei Materialien stellen keinen Mangel dar. Verjährung: 2 Jahre bei Leistungen | 5 Jahre bei Bauleistungen
(1) Keine Haftung für fehlerhafte Kundenvorgaben.
(2) Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Ausnahmen: Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Caroline Ebel GmbH. Weitere Regelungen entsprechen der Originalfassung.
Alle Entwürfe, Zeichnungen und Unterlagen bleiben Eigentum der Caroline Ebel GmbH.
Erfüllungsort ist der Sitz der Caroline Ebel GmbH (Diekholzen). Gerichtsstand: Hildesheim.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(1) Tritt der Kunde nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, sind bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien zu vergüten.
(2) Werden innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist bereits Materialien bestellt oder Leistungen begonnen, sind die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls vom Kunden zu tragen.
(3) Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Beginn kostenpflichtiger Maßnahmen entsprechend informieren.
(4) Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB. Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular liegt dem Angebot bzw. Vertrag bei. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns.
Caroline Ebel GmbH | Marienburger Str. 7 | 31199 Diekholzen
Geschäftsführerin: Caroline Ebel | Amtsgericht Hildesheim – HRB 208127 |
Steuer-Nr.: 030/216/03639
Die AGBs können Sie auch als PDF-Datei herunterladen: AGBs (PDF)